M4 Rechtsform

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Unterschiedliche Rechtsformen bieten Dir verschiedene Handlungs- und Haftungsmöglichkeiten. Sie unterscheiden sich auch in den Kosten und den Aufwand. Daher ist es wichtig zu wissen, welche Rechtsform für Dein Vorhaben die richtige ist.

Ein erster Überblick

Für viele von uns ist das Thema Recht zunächst eine Hürde mit der Sorgen vor lauter Rechtsformen und Gesetzen etwas verkehrt zu machen. Das verstehen wir gut! Deswegen zunächst vorab: Für Deine Gründung und die dazugehörigen rechtlichen Wege gibt es eine Vielzahl an kostenlosen Unterstützungsangeboten und Beratung. D.h. Du gehst den Weg nicht alleine. 

Am Anfang bleibt das Wichtigste ein gut aufgebautes und nachvollziehbares Geschäftsmodell zu entwickeln, welches Deine Zielgruppe anspricht. Und: Du kannst auch im Verlauf Deiner Gründung und Selbstständigkeit die Rechtsform wechseln.

Welche Rechtsformen gibt es (Auswahl)

  • eingetragenen Kaufleute
  • Kleingewerbetreibenden
  • Freiberufler:innen
  • GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • UG – die Unternehmergesellschaft, haftungsbeschränkt
  • AG – Aktiengesellschaft
  • GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts
  • OHG – Offene Handelsgesellschaft
  • PartG – die Partnergesellschaft
  • KG – Kommanditgesellschaft

Wir unterstützen Dich bei der Suche nach der richtigen Rechtsform für Deine Idee. Im folgenden Stellen wir die beliebtesten einmal genauer vor.

Einen Verein gründen

Du hast eine gemeinnützige Idee? Dann kann die Gründung eines (gemeinnützigen) Vereins für Dich eine gute Wahl der Rechtsform sein. Denn neben den bekannten Freizeit- und Sportvereinen, kannst Du dort auch Angebote und Lösungen für soziale, gesellschaftliche oder ökologische Themen entwickeln und umsetzen:

  • Soziale- und Rettungsvereine (bspw. Wohlfahrtsorganisationen, Selbsthilfevereine, freiwillige Feuerwehr, Sicherheitsdienste)
  • Fördervereine (Unterstützung beim Sammeln von Finanz- und Sachspenden für Schulen, kulturelle Einrichtungen oder anderen Vereinen)
  • Gesellschaftsvereine (bspw. politische Parteien, Vertretungen für Schüler:innen, Verbraucher:innen, Pfadpfinder:innen, Kinder- und Jugendfördervereine.)
  • Natur- und Tierschutzvereine (Einsatz für bedrohte Tierarten, Einsatz gegen Tiermisshandlung, Fischereivereine, Imkereien)

Eine Grundvoraussetzung ist die Definition eines gemeinsamen Zwecks, den Ihr mit Eurem Verein verfolgt und welcher nicht kommerziell sein darf. Ihr, weil für einen nicht-eingetragenen Verein mindestens zwei Gründungsmitglieder:innen und bei einem eingetragenen Verein sieben Personen erforderlich sind. 

Einen geeigneten Namen für den Verein zu finden, ist meistens eine sehr angenehme und kreative Aufgabe, weil es die persönliche Motivation und Identifikation mit dem Zweck unterstreicht. Jedoch gilt es auch hier ein paar Punkte zu beachten: Der Vereinsname sollte klar erkennbar sein, nicht in die Irre führen oder einem anderen Verein ähnlich, der sich in derselben Stadt oder Gemeinde befindet. Beachtet dabei auch Marken- und Namensrechte, die möglicherweise verletzt werden könnten. Umgekehrt habt Ihr aber auch die Chance Euren Vereinsnamen als Wortmarke eintragen und somit schützen zu lassen.

  • Werfen wir einen Blick ins BGB auf den §21 heißt es dort: „Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts.“. Verfolgst Du mit Deinem Verein keinen kommerziellen Zweck, kannst Du ihn eintragen lassen als e.V.. Das ist nicht zwingend so, jedoch gibt es einige Vorteile: Zugang zu öffentlichen Mitteln, Steuererleichterungen oder sogar eine Steuerbefreiung. In einem eingetragenen Verein kannst Du zudem als juristische Person agieren und die Mitglieder sind somit nicht persönlich haftbar.

    Gemeinnützigkeit heißt jedoch nicht, dass Ihr keine Einnahmen generieren dürft, diese sind dann lediglich steuerpflichtig und dürfen nur für den gemeinnützigen Zweck des Vereins verwendet werden. Ihr könnt also zusätzlich Finanzierungsmittel für Euren Verein beschaffen und damit Euer ideelles Ziel erreichen.

  • Ihr habt eine Idee für eine zeitlich begrenzte, gemeinnützige Aktion oder Kampagne? Dann kann der nicht-eingetragene Verein eine gute Variante sein. 

    Wenn ihr Euren Verein nicht eintragen lassen wollt, genügt es wenn Ihr zu zweit seid (ansonsten eben sieben Mitglieder). Ein nicht eingetragener Verein erspart euch zwar Bürokratie, ist aber dennoch kein rechtsfreier Bereich. Ein Blick auf den §54 BGB zeigt, dass er wie eine GbR behandelt wird, also eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Der Verein gilt dann als Körperschaft und nicht wie beim e.V. als juristische Person. Das bedeutet, dass ggf. die Mitglieder:innen persönlich mit ihrem Vermögen haften müssten. Steuerliche Vorteile könnt Ihr trotzdem beantragen, wenn das Finanzamt eine Gemeinnützigkeit erkennt und den Verein entsprechend einstuft.

Ein gutes Argument für die Vereinsgründung sind die Kosten, auch wenn diese je nach Bundesland variieren. Eure Eintragung ins Vereinsregister beträgt zwischen 50 – 75 Euro. 10 – 30 Euro kostet die notarielle Beglaubigung, ähnlich wie bei der Bekanntmachung der Eintragung. Eine Vereinsgründung kann also weniger als 150 Euro kosten.

  1. Entwickelt Eure Vereinsidee und findet mindestens sechs weitere Mitglieder
  2. Schreibt einen Businessplan und entwickelt einen ersten Entwurf für eine Vereinssatzung
  3. Zeit für Eure erste Gründungsversammlung, die auch protokolliert wird
  4. In der Gründungsversammlung wählt Ihr Euren Vorstand und weitere Organe wie z.B. Kassenwart:in, Beirat, Vertreter:innenversammlung
  5. Verabschiedet Eure Vereinssatzung und lasst sie von mindestens sieben Mitglieder:innen unterschreiben
  6. Lasst die Unterschriften notariell beglaubigen
  7. Gemeinnützigkeit vom Finanzamt prüfen lassen
  8. Eintragung des Vereins im Vereinsregister
  9. Die Eröffnung Eures Geschäftskontos
  10. Zwischenfreuen! Und evtl. Fördergelder beantragen

Eine GbR Gründen

GbR steht für “Gesellschaft bürgerlichen Rechts” und ist die einfachste Form der Personengesellschaften, weshalb sie bei Firmengründungen sehr beliebt ist. Alles was Ihr braucht sind mindestens zwei Personen, die sich zu einem gemeinsamen Geschäftszweck zusammenschließen.

Zur Gründung einer GbR sind mindestens zwei natürliche oder juristische Personen notwendig. Zu Beginn der Gründung wird ein Gesellschafter:innenvertrag benötigt, bei dem meist die Größe des jeweiligen Geschäftsanteils und eventuelle Sonderregelungen festgelegt werden.

Der Vorteil einer GbR besteht darin, das für die Gründung keine direkten Kosten oder Kapitaleinlagen notwendig sind. Das hat den Vorteil, dass eine Gründung sehr einfach ist. Andersherum allerdings haften die Gesellschafter:innen gesamtschuldnerisch. Das heißt, wenn das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten kommt, müssen diese im Notfall sogar mit ihrem Privatvernmögen haften.

Eine gGmbH gründen

Wenn Du ein soziales Unternehmen mit einem gemeinnützigen Ziel gründen möchtest, kann die gGmbH – gemeinnütziger Gesellschaft mit beschränkter Haftung- eine gute Alternative zum Verein sein. Entscheidungen sind dann nicht mehr von einem gewählten Vorstand abhängig und es muss keine Körperschafts- oder Gewerbesteuer bezahlt werden. Mit einer gGmbH nutzt Du die Vorteile einer klassischen GmbH und kannst dennoch Deinem gemeinnützigen Ziel folgen, welches gleichzeitig sowohl bei der Gründung als auch im gesamten laufenden Betrieb zweifelsohne unter Beweis gestellt werden muss.

Für die Gründung einer gGmbH brauchst Du mindestens eine:n weitere:n Gesellschafter:in. Gemeinsam setzt Ihr eine Satzung auf, die auch die Gemeinnützigkeit belegt und dann vom Finanzamt anerkannt werden muss. Mit diesem Gesellschaftsvertrag unterscheidet Ihr Euch von einer konventionellen GmbH. In dem Vertrag werden der Name Eures Unternehmens, der Sitz und die Höhe des eingezahlten Stammkapitals und die einzelnen Geschäftsanteile festgehalten.

Zum Gründungszeitpunkt müssen, wie bei einer GmbH, 25.000 Euro bereitstehen. Diese gelten dann als Stammkapital für das Unternehmen. Die Hälfte davon muss bei der Gründung bar eingezahlt werden, die sogenannte Bareinlage. Die andere Hälfte kann als Sacheinlage erfolgen. Sacheinlagen sind Wertgegenstände, Rechte oder Forderungen, die dann komplett eingelegt werden. Es gibt auch die Variante der Mischform aus Bar- und Sacheinlage, wodurch die hohe Summe von 25.000 Euro untereinander aufgeteilt werden kann.

Ein Beispiel:

Anna: 5000 Euro in bar, Sacheinlage: keine

Robert: 2500 Euro in bar, Sacheinlage: Auto 7500 Euro

Florinn: 2500 Euro in bar, Sacheinlage 2500 Euro

Waldo: 1250 Euro in bar, Sacheinlage im Wert von 1250

Asel: 1250 Euro in bar, Sacheinlage im Wert von 1250

Hinweis: Wenn die gGmbH aufgelöst wird, gehen die Sacheinlagen auch verloren. Die Bewertung der Sacheinlagen erfolgt durch die Gesellschafter:innen und kann auch von eine:r Steuerberater:in sicherheitshalber überprüft werden. Die Haftung ist dann auf das Firmenvermögen beschränkt, das heißt, dass Du bzw. Ihr nicht unmittelbar Deinem/Eurem Privatvermögen haftet. 

Zu den Kosten gehören natürlich auch Gewinne und Gehälter. Die Gemeinnützigkeit bedeutet diesbezüglich, dass die Gesellschafter:innen keine Gewinnausschüttungen oder Zuwendungen anderer Art erhalten dürfen. Zudem sind keine übermäßig hohen Gehälter zu zahlen.

Vorbereitung & Klärung folgender Fragen und Themen:

  • Unternehmensgegenstand und Gemeinnützigkeit klären
  • Name und Sitz der Gesellschaft
  • Zahl und Zusammensetzung der Gesellschafter:innen
  • Höhe des Stammkapitals
  • Stammkapital (Bar- oder Sachgründung) erbringen
  • Geschäftsführung klären, eine Person oder mehrere
  • Satzung erstellen
  1. Anfrage an das Finanzamt stellen inkl. der Bitte um Stellungnahme zur Gemeinnützigkeit
  2. Beurkundung der Satzung beim Notar/bei der Notarin
  3. Bestellung der geschäftsführenden Person
  4. Eröffnung Eures Geschäftskontos und Einzahlung Eures Stammkapitals
  5. Anmeldung Eurer gGmbH beim Gewerbe- und Finanzamt
  6. Eintragung in das Handelsregister
  7. Meldet Euch bei der Berufsgenossenschaft und Standeskammer/IHK/HWK an
  8. Beantragt und erhaltet Eure Betriebsnummer!
  9.  Zwischenfreuen!

Eine gUg gründen

Ihr habt eine gemeinnützige Idee, aber wenig Startkapital? Dann kann die gUG eine gute Variante sein. gUG steht für gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Es handelt sich hierbei um eine Unterform der UG, aber auch eine Unterform der gGmbH. Auch hier gilt es einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Gesellschaftszweck zu erfüllen wie beispielsweise Jugend- und Altenhilfe Tier-, Umwelt-, Verbraucher- oder Denkmalschutz.

Der gemeinnützige Zweck ist stets vordergründig bei der gUG, gleichzeitig müsst Ihr Geld erwirtschaften, um die Kosten zu decken und das Unternehmen weiter zu entwickeln. Deswegen ist auch hier die Entwicklung eines Geschäftmodells und ein guter Businessplan essentiell. 

Mit dem Finanzplan als Teil Deines Businessplans erhältst Du eine Übersicht über die Gründungskosten, Investitionen sowie laufenden Betriebskosten, welche den Einnahmen gegenüberstehen. 

75% der Gewinne, die Ihr erzielt, müssen dem gemeinnützigen Zweck zugutekommen. Mit den restlichen 25% gilt es, das Stammkapital wachsen zu lassen. Anschließend kann die gUG in eine gGmbH umgewandelt werden.

Der gemeinnützige Zweck hat auch hier folgende Kriterien: 

→ er muss selbstlos sein, d.h. nicht eigenwirtschaftlich (§55 AO), wodurch alle Gewinne dafür verwendet werden müssen, dass der gemeinnützige Zweck entsprechend Eurer Satzung erfüllt wird

→ er muss ausschließlich sein, d.h. es dürfen nur Projekte begünstigst werden, die mit zum gemeinnützigen Zweck der Gesellschaft passen und diesen entsprechen (§56 AO).

→ er muss unmittelbar verfolgt werden (§ 57 AO), d.h. die unternehmerische Tätigkeit darf nicht zur Maximierung des Gewinnes dienen, sondern direkt dem gemeinnützigen Geschäftszweck

Dafür muss zuvor in der Satzung festgelegt werden, wer begünstigt wird. Beispielsweise ein gemeinnütziger Verein, eine Stiftung, eine gGmbH oder ein gemeinnütziger Zweck. Wenn die gUG aufgelöst wird oder bei einer Liquidation erhalten diese den erwirtschafteten Gewinn und die Gesellschafter:innen erhalten lediglich ihre geleisteten Einlagen zurück.

Das Startkapital liegt bei mindestens 1 Euro und eignet sich somit für Euch, wenn Ihr mit wenig Stammkapital eine gemeinnütziges, haftungsbeschränktes Unternehmen gründen und Euch sozial/ökologisch/kulturell engagieren wollt. Ihr braucht also im Gegensatz zur gGmbH kein hohes Startkapital, jedoch bringen die notwendigen administrativen Schritte ein paar Kosten mit sich:

Notarkosten für den Gesellschaftsvertrag: zwischen 60 – 500 Euro

Eintragung ins Handelsregister Gewerbeamt: ca. 150 Euro

Gewerbeanmeldung: zwischen 20-60 Euro

ggfs. Honorare Rechtsberatung, Formulierung des Gesellschaftsvertrages

  1. Satzung und Gesellschaftsvertrag erstellen
  2. Geschäftskonto eröffnen mit dem Stammkapital von mindestens 1 Euro
  3. die gUG bei der Notarin beurkunden lassen
  4. Satzung beim Finanzamt einreichen, welches vorläufig die Gemeinnützigkeit feststellt (jährliche Überprüfung)
  5. Die gUG ins Tranparenzregister und in das Handelsregister eintragen lassen
  6. Steuerliche und gewerbliche Anmeldung

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